E-Rechnungspflicht

Wachstumschancengesetz

Ab dem 01. Januar 2025 beginnt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Diese Maßnahme ist Teil des Wachstumschancengesetz und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz von Unternehmen zu steigern. 

Zunächst wird der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend. Dann gibt es Übergangsregelungen bis 2028 für das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen. Ab dem 01.01.2028 müssen dann alle Unternehmen B2B-Rechnungen versenden. 

Wir empfehlen, sich sowohl als Kanzlei als auch als Unternehmen jetzt mit der E-Rechnungspflicht auseinander zu setzen und sich seine Rechnungseingangsprozesse anzuschauen: Stellen Sie Ihre Kanzlei, Ihre Mandanten oder Ihr Unternehmen rechts- und zukunftssicher auf! Wir begleiten Sie gerne mit Knowhow und Lösungen.

E-Rechnungsberatung für Kanzleien

E-Rechnungsberatung für Unternehmen

FAQ zur E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt ist und eine automatische Verarbeitung ermöglicht – im Gegensatz zu einer herkömmlichen Papierrechnung oder einer PDF-Rechnung.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein, eine einfache PDF-Rechnung ist keine elektronische Rechnung, da sie keinen strukturierten Datensatz mitliefert. Eine PDF-Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der neuen gesetzlichen Regelungen. Sie ist lediglich digital, aber nicht elektronisch. Es gibt aber ein E-Rechnungsformat, das ein PDF-Belegbild mit schickt, siehe hierzu Frage 3: "Welche Formate von E-Rechnungen entsprechen den Anforderungen?"

Welche Formate von E-Rechnungen entsprechen den Anforderungen?

Laut gesetzlichen Regelungen müssen E-Rechnungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In Deutschland entspricht diesem Format die X-Rechnung und die ZUGFeRD-Rechnung 2.0. Die X-Rechnung ist eine XML-Datei mit strukturierten Daten. Bei der ZUGFeRD-Rechnung 2.0 wird der strukturierte Datensatz (XML-Datei) in ein PDF-Belegbild eingebettet.

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?

Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Dies gilt für B2B-Rechnungen. Für das Erstellen und Versenden gibt es je nach Umsatz Übergangsregelungen, siehe hierzu Frage 5 "Gibt es Übergangsregelungen für die Einführung der E-Rechnung".

Gibt es Übergangsregelungen für die Einführung von E-Rechnungen?

Ja, es gibt Übergangsregelungen, um Unternehmen den Wechsel zu erleichtern. Ab 01.01.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend. Unternehmen müssen demnach in der Lage sein, B2B-Rechnungen in einem der vorgeschriebenen Formate elektronisch zu empfangen. Ab dem 01.01.2027 beginnt dann die Pflicht des Erstellens von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit über 800 Tausend Euro Umsatz im Jahr. Ab dem 01.01.2028 sollen dann alle Unternehmen B2B-Rechungen elektronisch erstellen, versenden und verarbeiten können.

Wir empfehlen Kanzleien und Unternehmen sich jetzt gemeinsam den Rechnungseingang UND -ausgang anzusehen, um von einem ganzheitlich digitalisierten und automatisierten Rechnungsprozess zu profitieren. 

Vorteile der E-Rechnung für Kanzleien

  • Buchhaltungsprozesse mit effizienten Workflows beschleunigen
  • Effiziente Zeiteinsparung und optimalen Einsatz von Fachkräften
  • Kosten reduzieren dank digitaler Prozesse
  • Skonto & Co. nutzen - Besseres Cash-Management
  • Stärkere Kundenbindung durch neue Dienstleistungen

 

Sie nutzen DATEV? Dann sind Sie bestens gerüstet für die E-Rechnung!

Falls nicht: Informieren Sie sich jetzt und beginnen zeitnah mit der Umsetzung. Wir begleiten Sie gern dabei mit unserer E-Rechnungsberatung.

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E-Rechnung für Unternehmen

Nehmen Sie die E-Rechnungspflicht zum Anlass, Ihre Prozesse rechtzeitig zu optimieren.

Lesen Sie auf unserer Seite für Unternehmen, welche Vorteile Ihnen die E-Rechnungen bringt, was Sie jetzt tun sollten und wie wir Ihnen beratend zur Seite stehen.

 

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